Klimapaket 2020:
Austauschprämie für Heizanlagen und Steuervorteile für energetische Sanierungen
Seit Anfang 2020 subventioniert der Staat alle Hauseigentümer mit Prämien von bis zu 45 Prozent, wenn sie ihre altgediente Heizanlage durch eine klimafreundlichere Alternative ersetzen. Maßnahmen zur energetischen Sanierung können zudem von der Steuer abgesetzt werden. Dagegen werden fossile Brennstoffe aufgrund ihrer klimaschädlichen Bilanz stetig teuer. Der Zeitpunkt für eine Modernisierung der Heizung könnte also nicht besser sein.
Adresse und Kontakt
Pulvermüller Bad Heizung
Christoph Unger GmbH & Co. KG
Bertha-Benz-Straße 3
72108 Rottenburg
Wer sich jetzt für die Modernisierung seiner Heizung entscheidet, hat gleich zwei Vorteile: Investitionskostenzuschuss von staatlicher Seite sowie steuerliche Vergünstigungen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Subventionierung von klimafreundlichen Heizanlagen
Die Investitionskosten für die Installation von Erneuerbaren Energiesytemen wie etwa Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Hybridheizungen werden mit 35 Prozent bezuschusst. Der Kauf von Solarkollektoren wird mit 30 Prozent gefördert. Die Subventionen gelten für Alt- und Neubauten gleichermaßen. Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung bzw. der Option dazu (Renewable Rready) werden mit 30 bzw. 20 Prozent gefördert.
Prämie für den Austausch von Ölheizungen
Seit Januar beträgt die Prämie für den Austausch von Ölheizungen 10 Prozent. Das heißt, wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen ein klimafreundlicheres Energiesystem (z. B. Holzheizung oder Wärmepumpe) austauschen, können Sie einen Zuschuss von insgesamt 45 Prozent erwarten! Wenn Sie Ihren alten Ölkessel für eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung eintauschen, werden die Investitionskosten mit 40 Prozent gefördert.
Steuervorteile bei energetischen Sanierungen
Hauseigentümer profitieren auch von Steuervorteilen, wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die folgenden Maßnahmen sind seit Januar 2020 hiervon eingeschlossen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Wenn Sie bis zu 200.000 Euro investieren, können Sie in der Dauer von drei Jahren 20 Prozent und maximal 40.000 Euro steuerlich absetzen. In den ersten beiden Jahren nach dem Kauf sind jeweils sieben Prozent (bis zu 14.000 Euro) und mit dritten Jahr sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) von der Steuer absetzbar.
In Zukunft soll auch die Beratung durch einen Energieberater als energetische Maßnahmen zählen. Hier sind 50 Prozent steuerliche Vergünstigungen möglich.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Selbstverständlich werden zukünftig auch Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher in der Anschaffung bezuschusst. Die Höhe der Subvention richtet sich dabei nach der elektrischen Leistung der Geräte.
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