Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): So können Sie Zuschüsse für Ihre neue Heizung nutzen!

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Vorgaben für die Heizungsförderung. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung besteht weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten. Dafür kommt es auf die passende Heiztechnik, die berücksichtigungsfähigen Kosten und einen rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn gestellten Antrag an.

Aktuelle Förderbedingungen rechtzeitig nutzen

💶 Förderfähiger Höchstbetrag


Für die erste Wohneinheit werden anfangs bis zu 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt. Am 1. Februar 2027 wird dieser Betrag erstmals verringert. Anschließend reduziert er sich in einem halbjährlichen Rhythmus um jeweils 750 €.

📉 Klimabonus-Reduzierung


Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 %. Zum 1. Februar 2027 wird er zum ersten Mal gesenkt, danach folgen halbjährliche Reduzierungen um jeweils vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig.

Un­ser Tipp:

Förderung früh prüfen

Einkommen, Gebäude, Heiztechnik und Zeitpunkt des Antrags sind für die Heizungsförderung entscheidend. Eine frühzeitige Beratung hilft deshalb, die Möglichkeiten vorab zu prüfen. Dabei klären wir, welches Heizsystem sinnvoll ist, welche technischen Voraussetzungen gelten und welche Förderoptionen infrage kommen.

Zwei zufriedene Kunden unterhalten sich mit einem Badberater in einem modernen Büro. Vor ihnen liegen Unterlagen, während sie entspannt und lächelnd die Beratung genießen.

Diese Heizlösungen sind förderfähig

Im Rahmen der Förderung werden insbesondere effiziente Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Heizungsunterstützung berücksichtigt. Welche davon geeignet sind, hängt vom Gebäude und von der jeweiligen technischen Ausführung ab.

Dazu gehören insbesondere:

Wei­te­re Lö­sun­gen

  • Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Auch diese Kosten können gefördert werden:

Fachplanung

Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung können ebenfalls zu den förderfähigen Kosten zählen.

Um­feld­maß­nah­men

Vorbereitende Arbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung können mit berücksichtigt werden, wenn sie zur Heizungsmodernisierung gehören.

Op­ti­mie­rung

Die neue Heizungsanlage sollte zum gesamten Heizsystem passen. Dazu zählen beispielsweise Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung sowie die Wärmeverteilung innerhalb des Gebäudes.

Der Weg zum Förderantrag in fünf Schritten

  1. Heizkonzept entwickeln

    Unsere Energie-Experten beraten Sie bei der Auswahl eines Heizsystems, das zu Ihrem Gebäude, Ihrem Wärmebedarf, Ihrem Budget und Ihren Zielen passt. Darauf aufbauend erstellen wir ein Angebot.

  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung vereinbaren

    Der Antrag auf Förderung muss zwingend vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Deshalb darf der Vertrag für Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage erst nach der Förderzusage gültig werden. Unsere Verträge werden aus diesem Grund mit einer sogenannten aufschiebenden Bedingung versehen. Dadurch erlangen sie erst Rechtskraft, wenn die Förderung bestätigt wurde.

  3. Förderantrag einreichen und Rückmeldung abwarten

    Vor der Beauftragung muss die Förderung beantragt werden. Der Auftrag für die Heizungsmodernisierung kann erst erteilt werden, sobald die Bestätigung des Antrags vorliegt.

  4. Neue Heizung einbauen

    Nach der Zusage kann die geplante Maßnahme beginnen. Unsere Heizungsprofis übernehmen den Einbau der für Sie vorgesehenen Heizungsanlage.

  5. Bestätigung nach Durchführung übermitteln und Fördermittel erhalten

    Nach Fertigstellung muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochgeladen werden. Hierzu zählen beispielsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise und Einkommensnachweise.

Antworten auf häufige Fragen zur Heizungsförderung

  • Welche Heizungsarten können gefördert werden?

    Klimafreundliche Heizsysteme sind förderfähig, sofern sie die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Beispiele sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüsse an ein Wärmenetz. Welche Heiztechnik für Ihr Gebäude geeignet ist und welche Förderung dafür möglich ist, lässt sich im persönlichen Beratungsgespräch klären.

  • Warum ist der Zeitpunkt beim Heizungstausch wichtig?

    Die aktuell geltenden Förderbedingungen werden ab 2027 schrittweise reduziert.

    Für eine Wohneinheit können derzeit beispielsweise bis zu 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt werden. Zum 1. Februar 2027 wird dieser Betrag erstmals reduziert, anschließend sinkt er halbjährlich um jeweils 750 €. Gleichzeitig wird der derzeitige Klimabonus von 16 % erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte gesenkt.

    Wer frühzeitig handelt, kann somit noch die aktuell geltenden Förderbedingungen für die neue Heizung nutzen.

  • Beispiel: Wie hoch kann der Zuschuss für eine neue Heizung sein?

    Die konkrete Höhe der Förderung ergibt sich aus der persönlichen Situation und den jeweils anwendbaren Förderbausteinen.

    Beispiel:

    • Eine Wohneinheit: förderfähige Kosten 28.000 €
    • Grundförderung: 30 %
    • Einkommensbonus: 10 % (Haushaltseinkommen bis 50.000 € bzw. bis 60.000 € mit einem minderjährigen Kind)
    • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

    Möglicher Zuschuss: 15.680 €

  • Wie verändert ein minderjähriges Kind die Einkommensgrenzen?

    Befindet sich mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 €.

    Dadurch beträgt der Einkommensbonus 40 % bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €, 30 % bei bis zu 50.000 € und 10 % bei bis zu 60.000 €.

  • Welche Höchstbeträge gelten für zusätzliche Wohneinheiten?

    Seit dem 21. Juli 2026 können für die erste Wohneinheit förderfähige Kosten von bis zu 28.000 € angesetzt werden. Für die zweite bis sechste Wohneinheit beträgt der jeweilige Höchstbetrag 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit sind es jeweils 8.000 €.

  • Können auch Mehrfamilienhäuser eine Heizungsförderung erhalten?

    Ja. Auch Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern können Heizungsförderung beantragen. Wie hoch die förderfähigen Kosten ausfallen, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

  • Warum kann eine Beratung zur Heizungsförderung hilfreich sein?

    Welche Fördermöglichkeiten infrage kommen, wird unter anderem durch das Gebäude, das Heizsystem und die persönliche Situation bestimmt. Eine individuelle Beratung unterstützt dabei, geeignete Förderoptionen zu erkennen und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

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Heizungstypen-Graffiti an der Innenwand eines Schlafzimmers.

Die Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem sollte gut überlegt sein. Mit der kompetenten Hilfe unserer Energie-Experten finden Sie zukunftssichere Lösungen.

Heizungssysteme
Energie-Experte berät eine Kunden zu einer Solaranlage.

Wenn Sie die Renovierung Ihrer Heizungsanlage angehen möchten, empfehlen wir Ihnen, unsere umfassenden Leistungen in diesem Bereich zu nutzen. 

Hei­zungs­re­no­vie­rung
Icons, die die Vorteile einer neuen Heizungsanlage symbolisieren.

Für eine erste Kosteneinschätzung haben wir die verschiedenen Heizungstypen in drei Kategorien zusammengefasst: Economy, Comfort oder Premium.

Heizungskosten