Mehr als nur Grundförderung?! So sichern Sie sich eine optimale Förderung für klimafreundliche Heizsysteme
Ob freiwillig oder aufgrund staatlicher Vorgaben: Wer jetzt eine klimafreundliche Heizung mit 65 Prozent Anteil an Erneuerbaren Energien einbauen lässt, erhält nach der ‚Bundesförderung energieeffiziente Gebäude‘ (BEG) eine Grundförderung von 30 Prozent.
Das gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen.
Adresse und Kontakt
Pulvermüller Bad Heizung
Christoph Unger GmbH & Co. KG
Bertha-Benz-Straße 3
72108 Rottenburg
Doch als Eigentümer, der eine Immobilien selbst nutzt, können Sie bei frühzeitigem Wechsel des Heizsystems eine insgesamt höhere Förderung erhalten.
Grundsätzlich gelten folgende Richtlinien:
- Die Grundförderung für ein neues klimafreundliches Heizsystem beträgt 30 Prozent.
- Maximal sind 70 Prozent Förderung der Kosten für den Heizungstausch möglich.
- Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro.
- Auch für die erste Wohneinheit in Mehrparteienhäusern sind maximal 30.000 Euro förderfähig. Bei weiteren Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.
- Eine Förderung von weiteren 30 Prozent ist möglich, wenn das jährlich zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei 40.000 Euro liegt.
So sichern Sie sich einen Bonus:
Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich.
Aber: Bis Ende 2028 erhalten Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, aber ihre funktionsfähige fossile Heizung austauschen wollen, einen Bonus von 20 Prozent. Anschließend sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
Das ist förderfähig:
Für den Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie gibt es mehrere technologische Möglichkeiten, die wir umsetzen können.
- Elektrische Wärmepumpe
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie.
- Für bestehende Gebäude: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).
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