Trinkwasserverordnung: Vermieter tragen Verantwortung für sicheres Wasser
Die Trinkwasserverordnung schützt Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch verunreinigtes Wasser. Im Leitungsnetz können sich Bakterien wie Legionellen bilden. Diese Erreger können eine schwere Lungenentzündung auslösen. Die Ansteckung erfolgt nicht durchs Trinken, sondern beim Einatmen feinster Wassertröpfchen, etwa beim Duschen oder in Whirlpools.
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Warmwasseranlagen regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Legionellenprüfung: Regelmäßige Kontrollen vorgeschrieben
Für die Wasserqualität bis zur Hausgrenze sind die Stadtwerke zuständig. Innerhalb des Gebäudes liegt die Verantwortung jedoch beim Vermieter. Um das Risiko durch Keime wie Legionellen zu minimieren, schreibt die Verordnung regelmäßige Prüfungen vor: alle drei Jahre bei Großanlagen, alle fünf Jahre bei Kleinanlagen.

Zentrale Trinkwasseranlagen
- Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen oder
- Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern zwischen dem Boiler und der am weitesten entfernten Zapfstelle
→ Legionellenprüfung alle 3 Jahre erforderlich

Kompaktanlagen
- Warmwasserspeicher mit weniger als 400 Litern Fassungsvermögen oder
- Rohrleitungsvolumen von unter 3 Litern zwischen dem Boiler und der entferntesten Zapfstelle
→ Legionellenprüfung alle fünf Jahre erforderlich

Sonderregelungen
Keine Prüfpflicht besteht bei:
- Ein- und Zweifamilienhäusern
- Anlagen mit ausschließlich dezentraler Warmwasserbereitung
Legionellen: Unsichtbare Gefahr aus dem Wasser
Legionellen können sich stark vermehren, wenn das Wasser in den Leitungen warm, aber nicht heiß genug ist, etwa bei Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad. Auch Stagnation, etwa in selten genutzten Leitungen im Sommer, begünstigt das Wachstum. Die Folge sind bakterienbelastete Aerosole, die beim Einatmen gefährlich werden, vor allem beim Duschen, in Whirlpools, Klimaanlagen oder Rasensprengern.
Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser ist für gesunde Menschen meist unbedenklich. Gefährlich wird es erst beim Einatmen. Dann droht die sogenannte Legionärskrankheit, eine schwere Lungenentzündung.
So läuft eine Legionellenprüfung ab
Nur zertifizierte Fachleute dürfen Wasserproben entnehmen. Die Analyse übernimmt ein akkreditiertes Labor. Der Vermieter muss sicherstellen, dass mindestens drei Entnahmestellen zugänglich sind, die sich auch thermisch oder chemisch desinfizieren lassen:
- Eingang des Warmwasserspeichers
- Ausgang des Warmwasserspeichers
- Am weitesten entfernte Entnahmestelle, zum Beispiel eine Dusche
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